Europäische Widerstandsklassen:
Die neuen Klassen
sind etwas strenger geworden, die für die Prüfung vorgesehenen
Werkzeugsätze wurden verändert. Daher ist das einfache Übertragen
von den WK- in die RC-Klassen nicht zulässig: Nur bei den Klassen
WK 4 bzw. WK 5 ist es möglich, die Prüfung nach bisheriger Vornorm
(DIN V ENV 1627) für die Einstufung in die Klassen RC 4 und RC 5 zu
verwenden. Beim Übergang von WK 2, WK 3 und WK 6 auf RC 2, RC 3 bzw.
RC 6 sind Ergänzungsprüfungen abzulegen. Und auch für die
Klassifizierung RC 1 ist eine Prüfung durchzuführen.
Gerade in der
Einstiegsklasse (RC 1N) führt die neue Prüfung allerdings auch dazu,
dass nun ein widerstandsfähigeres Element vorliegt als früher mit
der Klasse WK 1.
So hatte die Polizei beispielsweise WK 1-Türen nicht empfohlen.
Neu sind die Klassen RC 1N und RC 2N. Sie betreffen verglaste Elemente, bei denen nur für das Element, nicht aber für das Glas Vorschriften bestehen. Dies gab es so in Deutschland bislang nicht, war in einigen europäischen Staaten aber üblich und ist daher als Kompromiss innerhalb der europäischen Normung zu sehen. Die Polizei rät, anstelle von RC 1N /RC 2N-Türen (bzw. Fenstern) auf die Klassen RC 1 / RC 2 zu setzen.
Türen mit ET-Klassifizierung nach der alten DIN 18103 sind nicht mehr berücksichtigt - siehe Tabelle:
WK nach alter DIN und RC nach EN 1627 | ||
Widerstandsklasse nach DIN V ENV 1627:1999 | Widerstandsklasse nach DIN EN 1627:2011 | Bemerkung |
RC 1 N | Prüfanforderung höher als bei WK 1, daher keine Zuordnung | |
WK 2 | RC 2 N | RC 2 N ohne Vorgaben für Verglasung |
WK 2 | RC 2 | |
WK 3 | RC 3 | |
WK 4 | RC 4 | |
WK 5 | RC 5 |